Mittwoch, 9. September 2009

Unzerschnittene verkehrsarme Räume im Schwarzwald

Die sogenannten unzerschnittenen verkehrsarmen Räume sind keine förmlichen Schutzgebiete. Sie haben jedoch sehr viel mit dem Flächennaturschutz zu tun. Deshalb habe ich dieses Thema unter die Rubrik "Schutzgebiete" gestellt.

Immer wieder hören wir, dass immer mehr Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind. Dafür gibt es eine Reihe von Ursachen. Der Flächenverbrauch ist hier ebenso zu nennen wie die Industrialisierung der Landwirtschaft. Eine wichtige Ursache für das Artensterben ist jedoch auch die Zerschneidung der Lebensräume z.B. durch Verkehrswege und durch Siedlungen. Dadurch findet eine sogenannte Verinselung der Lebensräume statt. Denn viele Tierarten können die Verkehrswege oder Siedlungsbereiche nicht überqueren.

Eine Folge der Verinselung der Lebensräume ist eine schleichende genetische Degradierung. Dies führt letztendlich zum Aussterben der Art. Es gilt somit, der Verinselung der Lebensräume entgegenzuwirken und möglichst große zusammenhängende Lebensräume zu schaffen.

Die Bundesanstalt für Naturschutz hat eine Methodik festgelegt, nach der unzerschnittene verkehrsarme Räume definiert werden. Wendet man dieses Verfahren auf Baden-Württemberg an, gibt es in diesem Bundesland heute noch 20 unzerschnittene verkehrsarme Räume über 100 km² (UZVR 100). Davon befinden sich 12 im Schwarzwald! Dies sind die folgenden Gebiete:


  • Grindenschwarzwald mit Eyachtal
  • Grindenschwarzwald zwischen Murg und Enz
  • Grindenschwarzwald - Bühler Höhen
  • Ortenau - Schwarzwald
  • Mittlerer Schwarzwald - Brandenkopf
  • Mittlerer Schwarzwald - Kinzig
  • Nördlicher Hochschwarzwald - Simonswald
  • Hochschwarzwald - Kandel- und Hochwald
  • Hochschwarzwald - Trubelsmattkopf
  • Hochschwarzwald - Feldbergsockel
  • Hochschwarzwald - Belchen
  • Alb / Wutach-Gebiet - Steinatal
Das vom BfN festgelegte Verfahren definiert als zerschneidende räumliche Objekte: alle Siedlungsflächen, alle Straßen ab einer Verkehrsstärke von 1000 Kfz/24h, zweigleisige und elektrifizierte eingleisige Bahnstrecken, Flughäfen. Entschneidend gelten Tunnel ab einer Länge von 1000 Metern.

Es ist von großer Wichtigkeit für den Artenschutz, dass wenigstens die noch bestehenden unzerschnittenen verkehrsarmen Räume erhalten bleiben. Darüber hinaus ist sicher die Überlegung interessant, ob nicht durch die Anlage eines Straßen- oder Bahntunnels von über 1000 Metern Länge an einer günstigen Stelle zwei bestehende unzerschnittene Räume zu einem viel größeren Raum zusammengelegt werden können.

Wir werden in diesem Blog früher oder später auf die einzelnen genannten unzerschnittenen verkehrsarmen Räume des Schwarzwalds zu sprechen kommen und an der weiteren Entwicklung auf diesem Gebiet dranbleiben.

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