Eine Änderung gab es beim Namen des Nationalparks. Firmierte der geplante Nationalpark bisher unter der Bezeichung Nordschwarzwald, so heißt der Nationalpark im Gesetz jetzt einfach Schwarzwald. Das kann man nachvollziehen. Denn der Name Nordschwarzwald könnte dahingehend gedeutet werden, dass es irgendwann einmal auch im Südschwarzwald einen Nationalpark geben wird. Das ist jedoch nach derzeitigem Sachstand ausgeschlossen. Im Südschwarzwald ist die Einrichtung eines Biosphärengebiets geplant. Wünschenswert ist jedoch, dass es langfristig auch in anderen Großlandschaften von Baden-Württemberg einen Nationalpark geben wird, so zum Beispiel auf der Schwäbischen Alb, im Raum Bodensee/Oberschwaben/Allgäu, im Odenwald und im Neckarland.
Die Gebietskulisse für den Nationalpark Schwarzwald wurde im jetzt vorliegenden Gesetz gegenüber dem Stand vor der Bürgerbeteiligung geringfügig geändert. Die Gesamtfläche des Nationalparks hat sich geringfügig verringert auf 10.062 Hektar. Es bleibt bei der Aufteilung des Nationalparks auf zwei räumlich getrennte Teilflächen.
Die nördliche der beiden Teilflächen hat jetzt den Namen Hoher Ochsenkopf/Plättig erhalten. Ihre Fläche hat sich von 2.705 Hektar auf nunmehr 2.447 Hektar verringert. Die südliche der beiden Teilflächen heißt unverändert Ruhestein. Ihre Fläche hat sich von 7.485 Hektar auf 7.615 Hektar vergrößert.
Dies sind die wesentlichen Änderungen der Gebietskulisse:
- Der Rappenberg mit Umgebung südwestlich von Baiersbronn-Mitteltal wurde neu in die Gebietskulisse eingefügt.
- Rund um Baiersbronn-Buhlbach wurde die Gebietskulisse etwas zurückgenommen.
- Westlich von Baiersbronn-Kohlwald im Tonbachtal wurde die Gebietskulisse zurückgenommen.
- Im hintersten Tonbachtal wurden neue Flächen dem Nationalpark zugeschlagen.
- Südlich von Zwickgabel im Schönmünztal wurden neue Flächen dem Nationalpark zugeschlagen.
- Nördlich des Raumünzachtals beim Nägeliskopf wurde die Gebietskulisse etwas zurückgenommen.
Hoffen wir nun, dass der Nationalpark Schwarzwald bald eingerichtet wird. In einem zweiten Schritt muss der Nationalpark jedoch erweitert werden, indem die Fläche zwischen den beiden getrennten Teilen ebenfalls dem Nationalpark hinzugefügt wird. Zudem muss das Gebiet von Kaltenbronn ebenfalls Nationalpark werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.