Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 30.11.2020 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten" fertiggestellt.
Das FFH-Gebiet "Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 12. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.
FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.
Das FFH-Gebiet Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten hat den Gebietscode DE7317-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 1.455 Hektar. Das Gebiet befindet sich im Landkreis Calw zwischen dem Kleinenztal im Westen und dem Nagoldtal im Osten. Es umfasst viele kleine, separate Flächen sowohl entlang der Flüsse in den beiden Tälern als auch auf der Buntsandsteinhochfläche zwischen den beiden Tälern.
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