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Sonntag, 18. Januar 2026

Naturschutzgebiet "Albtal und Seitentäler" in den Landkreisen Calw, Enzkreis, Karlsruhe und Rastatt

Das Naturschutzgebiet "Albtal und Seitentäler" ist ein kreisübergreifendes Naturschutzgebiet. Es erstreckt sich über Teile des Landkreises Calw, des Enzkreises, des Landkreises Karlsruhe und des Landkreises Rastatt.

Im heutigen Post in diesem Blog wird das Naturschutzgebiet Albtal und Seitentäler kurz vorgestellt. Artikel in diesem Blog, die sich mit dem Naturschutzgebiet befassen, sind und werden vom heutigen Post verlinkt.

Steckbrief
Schutzgebietskategorie: Naturschutzgebiet
Name: Albtal und Seitentäler
Fläche: 620,1 Hektar
Verordnung: 01.06.1994
Landkreise: Landkreis Calw, Enzkreis, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt
Großlandschaft: Schwarzwald
Naturräume: Schwarzwald-Randplatten, Grindenschwarzwald und Enzhöhen, Nördlicher Talschwarzwald

Mittwoch, 22. Oktober 2025

Regierungspräsidium Karlsruhe stellt Managementplan für EU-Vogelschutzgebiet "Nordschwarzwald" fertig

Der Natura 2000-Managementplan für das Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald ist fertiggestellt. 

Das teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe am 15.07.2025 mit. 

Das Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald ist ca. 36.000 Hektar groß. Es hat Anteil an zwei Regierungsbezirken, sechs Stadt- und Landkreisen sowie 33 Gemeinden. Unter anderem hat auch das Auerhuhn hier ein bedeutendes Brutgebiet.  

Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete sind ein Bestandteil des EU-Schutzgebietsnetzes Natura 2000.  

 


Sonntag, 28. September 2025

Naturschutzgebiete im Landkreis Freudenstadt

Im Landkreis Freudenstadt gibt es zur Zeit 18 Naturschutzgebiete.

Das flächengrößte Naturschutzgebiet im Landkreis Freudenstadt ist "Dießener Tal und Seitentäler" mit einer Fläche von 482,8 Hektar. Das flächenkleinste Naturschutzgebiet im Landkreis Freudenstadt ist "Kugler Hang" mit einer Fläche von 4,3 Hektar. 

Das älteste Naturschutzgebiet im Landkreis Freudenstadt ist "Schliffkopf" (Verordnung 1938). Das jüngste Naturschutzgebiet im Landkreis Freudenstadt ist "Dießener Tal und Seitentäler" (Verordnung 1998).

Im heutigen Post in diesem Blog sind die Naturschutzgebiete im Landkreis Freudenstadt aufgelistet. Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Naturschutzgebieten befassen, sind und werden vom heutigen Post verlinkt.

Die Naturschutzgebiete im Landkreis Freudenstadt im Einzelnen: 
Alte Egart 
Benzinger Berg

Mittwoch, 10. September 2025

Die zehn flächengrößten Naturschutzgebiete des Schwarzwalds

Im Schwarzwald gibt es zahlreiche Naturschutzgebiete, darunter auch überdurchschnittlich viele große Naturschutzgebiete. 

Im heutigen Post in diesem Blog sind die zehn flächengrößten Naturschutzgebiete des Schwarzwalds aufgelistet. Zukünftige Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Naturschutzgebieten befassen, werden vom heutigen Post verlinkt.

Feldberg
4.223,3 Hektar
 
Gletscherkessel Präg
2.864,5 Hektar
 
Belchen
1.613,5 Hektar
 
Schauinsland
1.053,0 Hektar
 
Wutachschlucht
968,1 Hektar
 
Yacher Zinken
872,3 Hektar
 
Albtal und Seitentäler
620,1 Hektar 

Kirchspielwald-Ibacher Moos
569,2 Hektar
 
Rohrhardsberg-Obere Elz
557,7 Hektar 

Kostgefäll
447,2 Hektar 

Dienstag, 5. August 2025

Das Naturschutzgebiet "Schurmsee" im Landkreis Rastatt

Das Naturschutzgebiet "Schurmsee" ist eines von 29 Naturschutzgebieten im Landkreis Rastatt.

Der Schurmsee ist auch einer von zehn "offiziellen" Karseen im Nordschwarzwald.

Sollte sich die geplante Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald auch über den Schurmsee erstrecken, würde das Naturschutzgebiet Schurmsee aufgehoben. Denn eine Fläche kann nicht gleichzeitig Nationalpark und Naturschutzgebiet sein.

Steckbrief
Name: Schurmsee
Schutzgebietskategorie: Naturschutzgebiet
Fläche: 7,6 Hektar
Landkreis: Rastatt
Gemeinde: Forbach
Großlandschaft: Schwarzwald
Naturraum: Grindenschwarzwald und Enzhöhen

Freitag, 17. Januar 2025

Das Naturschutzgebiet "Hohlohsee bei Kaltenbronn"

Das Naturschutzgebiet "Hohlohsee bei Kaltenbronn" ist ein Bestandteil des Natur- und Waldschutzgebiets "Kaltenbronn".

Im heutigen Post wird das Naturschutzgebiet Hohlohsee bei Kaltenbronn kurz vorgestellt. Artikel in diesem Blog, die sich mit diesem Naturschutzgebiet befassen, sind und werden vom heutigen Post verlinkt.

Steckbrief
Name: Hohlohsee bei Kaltenbronn
Schutzgebietskategorie: Naturschutzgebiet
Verordnung vom 22. Dezember 2000
Fläche: 216 Hektar
Stadt/Gemeinde: Gernsbach
Großlandschaft: Schwarzwald
Naturraum: Grindenschwarzwald und Enzhöhen
 
Der Hohlohsee ist einer der Hochmoorkolke (Moorseen) auf der Hochebene Kaltenbronn zwischen dem Enztal und dem Murgtal. 

Das Hohlohmoor wurde vor längerer Zeit durch die Anlage von Entwässerungsgräben in Mitleidenschaft gezogen. In den kommenden Jahren sollen im Rahmen eines von der EU geförderten Projekts "Moorrevitalisierung" die Entwässerungsgräben verschlossen werden (LIFE MooReKa). 

Mehr zum Naturschutzgebiet Hohlohsee bei Kaltenbronn in diesem Blog
Der Hohlohsee auf dem Kaltenbronn im Post vom 29.08.2009

Weitere Informationen
Naturschutzgebiete im Landkreis Rastatt im Post vom 29.09.2020 in diesem Blog
 
 
 
Der Hohlohsee ist namensgebend für das Naturschutzgebiet "Hohlohsee bei Kaltenbronn".

 

Samstag, 3. Dezember 2022

Naturschutzgebiete im Landkreis Lörrach

Im Landkreis Lörrach gibt es mit Stand Dezember 2022 26 Naturschutzgebiete.

Im heutigen Post in diesem Blog sind die Naturschutzgebiete im Landkreis Lörrach aufgelistet. Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Naturschutzgebieten befassen, sind und werden vom heutigen Post verlinkt. 

Das flächengrößte Naturschutzgebiet im Landkreis Lörrach ist Feldberg mit einer Fläche von 4.226,7 Hektar. Dieses Naturschutzgebiet befindet sich allerdings zum größeren Teil im benachbarten Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Das flächenkleinste Naturschutzgebiet ist Hülbe am Märtelesberg mit einer Fläche von 0,2 Hektar.
 
Das älteste Naturschutzgebiet im Landkreis Lörrach ist Rümminger Moos (16.01.1939). Das jüngste Naturschutzgebiet im Landkreis Lörrach ist Wiedener Weidberge (20.09.2009).
 
Die Naturschutzgebiete im Einzelnen:
Altrhein Wyhlen
Auf der Eckt
Belchen
Blansinger Grien
Buchswald bei Grenzach
Buhrenboden
Buttenberghalde
Eichholz-Buchholz

Montag, 26. September 2022

Regierungspräsidium Freiburg erstellt Managementplan für das Vogelschutzgebiet "Mittlerer Schwarzwald"

Das Regierungspräsidium Freiburg erstellt einen Managementplan für das Vogelschutzgebiet "Mittlerer Schwarzwald".

Dies geht aus einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29.08.2022 hervor. Am 22.09.2022 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung auf dem Kandel statt.

Das Vogelschutzgebiet Mittlerer Schwarzwald besteht aus mehreren separaten Gebietsteilen. Es erstreckt sich über die Landkreise Ortenaukreis, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis.

Das Vogelschutzgebiet Mittlerer Schwarzwald wurde bereits mit der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 gesetzlich festgelegt. Jetzt wird der bisher fehlende Managementplan für das Gebiet erstellt.

Die Vogelschutzgebiete bilden zusammen mit den FFH-Gebieten das Schutzgebietsnetz Natura 2000 der EU. Das Vogelschutzgebiet Mittlerer Schwarzwald hat den Gebietscode DE 7915-441 und eine Fläche von 21.666 Hektar.

Dienstag, 15. Februar 2022

Naturschutzgebiete im Ortenaukreis

Im Ortenaukreis gibt es 23 Naturschutzgebiete. Der Ortenaukreis ist einer von 16 Stadt- und Landkreisen mit Anteil an der Großlandschaft Schwarzwald.

Das flächengrößte Naturschutzgebiet im Ortenaukreis ist Taubergießen mit einer Fläche von 1.696 Hektar. Das flächenkleinste Naturschutzgebiet ist Altwasser Goldscheuer mit einer Fläche von 6 Hektar. Das älteste Naturschutzgebiet ist Schliffkopf. Das jüngste Naturschutzgebiet ist Dörlinbacher Grund - Münstergraben.

Im heutigen Post in diesem Blog sind die Naturschutzgebiete im Ortenaukreis aufgelistet. Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Naturschutzgebieten befassen, sind und werden vom heutigen Post verlinkt.   

Altwasser Goldscheuer

Dörlinbacher Grund - Münstergraben

Eckenfels

Dienstag, 12. Oktober 2021

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Belchen" ist fertiggestellt

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 08.09.2021 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Belchen" fertiggestellt.

Das FFH-Gebiet "Belchen" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Belchen hat den Gebietscode DE8133-341. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 2.907 Hektar. Anteil haben die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach. Neben dem Belchen, einem der höchsten Berge des Schwarzwalds, befindet sich auch der Nonnenmattweiher im FFH-Gebiet. 

 

Samstag, 7. August 2021

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Blumberger Pforte und Mittlere Wutach" ist fertiggestellt

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 14.07.2021 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Blumberger Pforte und Mittlere Wutach" fertiggestellt.

Das FFH-Gebiet "Blumberger Pforte und Mittlere Wutach" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Blumberger Pforte und Mittlere Wutach hat den Gebietscode DE8216-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 6.330 Hektar. Das Gebiet erstreckt sich zwischen Blumberg, Eggingen und Bonndorf.

 

Samstag, 24. Juli 2021

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" ist fertiggestellt

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 16.06.2021 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" fertiggestellt.

Das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina hat den Gebietscode DE8315-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 3.830 Hektar. Das Gebiet erstreckt sich entlang der vier namensgebenden Täler zwischen dem Schuchsee und Waldshut im Südschwarzwald.

Samstag, 12. Juni 2021

Naturschutzgebiete im Landkreis Karlsruhe

Im Landkreis Karlsruhe gibt es 42 Naturschutzgebiete. Der Landkreis Karlsruhe ist einer von 16 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg, die Anteil an der Großlandschaft Schwarzwald haben.

Im heutigen Post in diesem Blog sind die Naturschutzgebiete im Landkreis Karlsruhe aufgelistet. Zukünftige Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Naturschutzgebieten befassen, werden vom heutigen Post verlinkt.

Albtal und Seitentäler
 
Allmendäcker
Altrhein Kleiner Bodensee

Freitag, 16. April 2021

Der Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" liegt öffentlich aus

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 12. März 2021 liegt der Managementplan für das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" öffentlich aus. Stellungnahmen können bis zum 23. April 2021 abgegeben werden.

Das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina hat den Gebietscode DE8315-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 3.830 Hektar. Das Gebiet befindet sich im Südschwarzwald. Die Schwarza fließt aus dem Schluchsee und mündet in die Schlücht. Die Mettma ist ein rechter Nebenfluss der Schlücht. Die Schlücht ist der größte Nebenfluss der Wutach. Die Steina beginnt östlich von Schluchsee und mündet in die Wutach.   

Montag, 12. April 2021

Der Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Belchen" liegt öffentlich aus

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 12. März 2021 liegt der Managementplan für das FFH-Gebiet "Belchen" öffentlich aus. Stellungnahmen können bis zum 25. April 2021 abgegeben werden.

Das FFH-Gebiet "Belchen" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Belchen hat den Gebietscode DE8113-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 2.907 Hektar. Das Gebiet befindet sich im Südschwarzwald westlich von Todtnau, nördlich von Schönau im Schwarzwald und südöstlich von Münstertal/Schwarzwald. Mit dem Belchen umfasst es auch den vierthöchsten Schwarzwaldberg.

Samstag, 27. März 2021

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Hochschwarzwald um den Feldberg und Bernauer Hochtal" ist fertiggestellt

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15.03.2021 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Hochschwarzwald um den Feldberg und Bernauer Hochtal" fertiggestellt.

Das FFH-Gebiet "Hochschwarzwald um den Feldberg und Bernauer Hochtal" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Hochschwarzwald um den Feldberg und Bernauer Hochtal hat den Gebietscode DE8114-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 6.806 Hektar. Das Gebiet erstreckt sich über Teile des St. Wilhelmer Tals, über den Feldberg und das Herzogenhorn bis Bernau sowie Flächenteile nördlich von Todtnau. 

 

Donnerstag, 14. Januar 2021

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Unteres Murgtal und Seitentäler" ist fertiggestellt

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21.12.2020 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Unteres Murgtal und Seitentäler" fertiggestellt.

Das FFH-Gebiet "Unteres Murgtal und Seitentäler" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 12. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Unteres Murgtal und Seitentäler hat den Gebietscode DE7216-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 2.009 Hektar. Das Gebiet erstreckt sich über den Landkreis Rastatt, den Landkreis Karlsruhe und den Stadtkreis Baden-Baden. Das Gebiet besteht aus 25 Teilflächen. Es reicht von Gaggenau-Oberweier im Norden bis Forbach im Süden.  

Mittwoch, 6. Januar 2021

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Calwer Heckengäu" ist fertiggestellt

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21.12.2020 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Calwer Heckengäu" fertiggestellt.

Das FFH-Gebiet "Calwer Heckengäu" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 12. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Calwer Heckengäu hat den Gebietscode DE7218-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 2.064 Hektar. Das Gebiet befindet sich in den Landkreisen Böblingen, Calw und Enzkreis. Es umfasst 47 Teilgebiete am Nordostrand des Schwarzwalds zwischen Heimsheim im Norden und Wildberg im Süden.

Montag, 7. Dezember 2020

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Kandelwald, Rosskopf und Zartener Becken" ist fertiggestellt

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 24.11.2020 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Kandelwald, Rosskopf und Zartener Becken" fertiggestellt.

Das FFH-Gebiet "Kandelwald, Rosskopf und Zartener Becken" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Kandelwald, Rosskopf und Zartener Becken hat den Gebietscode DE8013342. Die Fläche des Gebiets beträgt 2.229 Hektar. Das Gebiet befindet sich in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie im Stadtkreis Freiburg im Breisgau. 

Das Gebiet befindet sich östlich von Freiburg im Breisgau. Es besteht aus vielen größeren und kleineren separaten Teilflächen. Der Gebiet reicht im Süden bis Oberried, im Osten bis St. Märgen, bis nördlich des Glottertals und im Westen bis nahe an die Innenstadt von Freiburg im Breisgau.

Samstag, 5. Dezember 2020

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten" ist fertiggestellt

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 30.11.2020 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten" fertiggestellt.

Das FFH-Gebiet "Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 12. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten hat den Gebietscode DE7317-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 1.455 Hektar. Das Gebiet befindet sich im Landkreis Calw zwischen dem Kleinenztal im Westen und dem Nagoldtal im Osten. Es umfasst viele kleine, separate Flächen sowohl entlang der Flüsse in den beiden Tälern als auch auf der Buntsandsteinhochfläche zwischen den beiden Tälern.