Donnerstag, 22. Oktober 2009
EU-Vogelschutzgebiete im Schwarzwald
Die Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 ist der älteste Teil der Gesetzgebung der EU zum Naturschutz. Zusammen mit der erst später erlassenen FFH- (Flora-Fauna-Habitat) Richtlinie bildet sie das EU-Schutzgebietsnetzwerk NATURA 2000.
Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist es, einen einheitlichen Schutz für alle in der EU vorkommenden Wildvogelarten zu gewährleisten. Die Richtlinie wurde im Jahr 1979 einstimmig von allen Mitgliedsstaaten der EU verabschiedet. Die Richtlinie war eine Reaktion auf die besorgniserregende Abnahme der Vogelpopulationen in der EU als Folge der Umweltverschmutzung, des Verlusts an geeigneten Lebensräumen und anderen menschlichen Eingriffen wie zum Beispiel die Vogeljagd. Der EU-Vogelschutzrichtlinie lag auch die Erkenntnis zu Grunde, dass der Schutz der Wildvögel nur staatsübergreifend gelingen kann, denn viele Vögel sind Zugvögel, deren Lebensräume sich über mehr als einen Staat erstrecken.
Es hat nach dem Erlass der Vogelschutzrichtlinie viele Jahre oder Jahrzehnte gedauert, bis die Mitgliedsstaaten Vorschläge für Vogelschutzgebiete in ausreichender Zahl und in ausreichendem Umfang an die EU gemeldet haben. Oft waren mehrere Iterationsschritte und der Druck der EU sowie von nichtstaatlichen Organisationen erforderlich, bis die Meldung eines Staats jeweils zufriedenstellend konnte.
Die Bundesrepublik Deutschland bildete hier keine Ausnahme. Wegen des föderalen Prinzips sind in Deutschland die Bundesländer für die Gebietsmeldungen zuständig. Auch in Baden-Württemberg zog es sich bis nach dem Jahr 2000 hin, bis genügend Gebiete gemeldet worden sind. Inzwischen gibt es in Baden-Württemberg 90 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 396.000 Hektar. Sie haben einen Anteil von 10,9 Prozent der Landesfläche.
Die Gebietskulisse der EU-Vogelschutzgebiete kann inzwischen als abgeschlossen und gefestigt betrachtet werden. Somit ist es an der Zeit, die Vogelschutzgebiete des Schwarzwalds hier einmal aufzulisten. Im Gegensatz zu den FFH-Gebieten umfassen die Vogelschutzgebiete jeweils relativ große Flächen. Dafür gibt es wesentlich weniger einzelne Vogelschutzgebiete als FFH-Gebiete.
Die EU-Vogelschutzgebiete des Schwarzwalds sind:
Nordschwarzwald, Fläche 35.847,50 Hektar
Mittlerer Schwarzwald, Fläche 21.619,76 Hektar
Südschwarzwald, Fläche 33.402,18 Hektar
Schönberg bei Freiburg, Fläche 69,44 Hektar
Nur zu einem kleinen Teil im Schwarzwald ist das Gebiet Baar mit einer Fläche von insgesamt 37.758,32 Hektar.
Die einzelnen Vogelschutzgebiete vor allem des Schwarzwalds bilden keine zusammenhängenden Flächen. Vielmehr bestehen sie aus mehreren separaten Flächen, die unter einem Namen zusammengefasst wurden.
Die Namensgebung der EU-Vogelschutzgebiete ist teilweise etwas verwirrend. Die hier genannten Namen entsprechen dem neuesten Stand entsprechend der letzten Nachmeldung des Landes Baden-Württemberg. Auf der interaktiven Karte des Bundesamts für Naturschutz sind hingegen zur Zeit noch die alten Namen verzeichnet.
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