Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 31. Juli 2020 ist der Mangementplan für das FFH-Gebiet "Schwarzwald-Westrand bei Achern" fertig gestellt.
Das FFH-Gebiet "Schwarzwald-Westrand bei Achern" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.
FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.
Das FFH-Gebiet Schwarzwald-Westrand bei Achern hat den Gebietscode DE7314341. Die Fläche des Gebiets beträgt 699 Hektar. Das Gebiet erstreckt sich über die Landkreise Rastatt und Ortenaukreis. Das Gebiet besteht aus mehreren Flächenteilen und Bachläufen.
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