Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21.12.2020 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Unteres Murgtal und Seitentäler" fertiggestellt.
Das FFH-Gebiet "Unteres Murgtal und Seitentäler" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 12. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.
FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.
Das FFH-Gebiet Unteres Murgtal und Seitentäler hat den Gebietscode DE7216-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 2.009 Hektar. Das Gebiet erstreckt sich über den Landkreis Rastatt, den Landkreis Karlsruhe und den Stadtkreis Baden-Baden. Das Gebiet besteht aus 25 Teilflächen. Es reicht von Gaggenau-Oberweier im Norden bis Forbach im Süden.
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