Samstag, 24. Juli 2021

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" ist fertiggestellt

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 16.06.2021 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" fertiggestellt.

Das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina hat den Gebietscode DE8315-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 3.830 Hektar. Das Gebiet erstreckt sich entlang der vier namensgebenden Täler zwischen dem Schuchsee und Waldshut im Südschwarzwald.

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