Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15. Juli 2020 liegt der Managementplan für das FFH-Gebiet "Kandelwald, Rosskopf und Zartener Becken" vom 22. Juli bis 21. September 2020 öffentlich aus.
Das FFH-Gebiet "Kandelwald, Rosskopf und Zartener Becken" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.
FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.
Das FFH-Gebiet Kandelwald, Rosskopf und Zartener Becken hat den Gebietscode DE8013342. Die Fläche des Gebiets beträgt 2.229 Hektar. Das Gebiet erstreckt sich über den Stadtkreis Freiburg im Breisgau sowie über die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Das Gebiet besteht aus vielen kleineren Flächenteilen und Bachläufen nördlich und südlich des Dreisamtals.
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