Mittwoch, 30. September 2020

Der Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Schiltach und Kaltbrunner Tal" liegt öffentlich aus

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 16. September 2020 liegt der Managementplan für das FFH-Gebiet "Schiltach und Kaltbrunner Tal" öffentlich aus. Stellungnahmen können bis zum 6. November 2020 abgegeben werden.

Das FFH-Gebiet "Schiltach und Kaltbrunner Tal" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Schiltach und Kaltbrunner Tal hat den Gebietscode DE7716341. Die Fläche des Gebiets beträgt 1.163 Hektar. Das Gebiet befindet sich im Mittleren Schwarzwald und erstreckt sich über die Landkreise Freudenstadt und Rottweil. Das Gebiet besteht aus mehreren separaten Teilflächen. Es erstreckt sich von Norden nach Süden in einem schmalen Streifen vom Kaltbrunner Tal nördlich von Schenkenzell über das Kinzigtal, über Schiltach, über das Schiltachtal und über Schramberg bis nach Hardt.

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.