Mittwoch, 11. November 2020

Der Managementplan für das FFH-Gebiet "Würm-Nagold-Pforte" ist fertiggestellt

Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 26. Oktober 2020 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Würm-Nagold-Pforte" fertiggestellt. 

Das FFH-Gebiet "Würm-Nagold-Pforte" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 12. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.

FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.

Das FFH-Gebiet Würm-Nagold-Pforte hat den Gebietscode DE7118341. Die Fläche des Gebiets beträgt 1.944 Hektar. Das Gebiet erstreckt sich über den Stadtkreis Pforzheim sowie über die Landkreise Calw und Enzkreis. Das Gebiet besteht aus vielen kleinen Gebietsteilen zwischen Neuenbürg im Westen, der Autobahn A81 im Osten, Pforzheim im Norden und Bad Liebenzell im Süden.  

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