Samstag, 30. Januar 2021

Bannwälder im Enzkreis

Im Enzkreis gibt es zur Zeit drei Bannwälder gemäß dem Landeswaldgesetz Baden-Württemberg.

Der Enzkreis ist einer von 16 Stadt- und Landkreisen, die Anteil an der Großlandschaft Schwarzwald haben.

Bannwälder sind gemäß § 32 Landeswaldgesetz sich selbst überlassene Waldreservate. "Pflegemaßnahmen sind nicht erlaubt; anfallendes Holz darf nicht entnommen werden. Die Forstbehörde kann Bekämpfungsmaßnahmen zulassen oder anordnen, wenn Forstschädlinge oder Naturereignisse angrenzende Wälder erheblich gefährden. Die Anlage von Fußwegen ist zulässig."

Im heutigen Post in diesem Blog sind die Bannwälder im Enzkreis aufgelistet. Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Bannwäldern befassen, sind und werdem vom heutigen Post verlinkt.

Die Bannwälder im Enzkreis im Einzelnen:

 

Klebwald
Fläche: 81,19 Hektar
Verordnung vom 31.07.1998

Bärengrund
Fläche: 3,27 Hektar
Verordnung vom 28.05.2001
 
Burgbrünnele
Fläche: 58,80 Hektar
Verordnung vom 03.05.2004
 
Weitere Informationen
Der Enzkreis im Post vom 20.01.2021  

Informationen ("Bannwaldschrat") zum Bannwald Klebwald im Enzkreis


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.