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Montag, 24. Mai 2021

Der Bannwald "Battert" bei Baden-Baden

Der Bannwald "Battert" ist zur Zeit der einzige Bannwald auf der Gemarkung des Stadtkreises Baden-Baden.

Allerdings ist der Bannwald Battert nicht das einzige Wildnisgebiet von Baden-Baden. Denn Baden-Baden hat auch einen Anteil am Nationalpark Schwarzwald und dort an der Kernzone Plättig des Nationalparks.

Der Bannwald Battert ist einer der meistbesuchten Bannwälder in Baden-Württemberg. Denn der Bannwald Battert erstreckt sich über die Battertfelsen, die größte Felsbildung des Schwarzwalds. Dort sind nicht nur zahlreiche Kletterer zu finden, sondern auch Wanderer und Spaziergänger, die im Verlauf des Obereren Battertwegs und des Unteren Battertwegs durch den Bannwald unterwegs sind.

Steckbrief
Name: Battert
Schutzgebietskategorie: Bannwald
Stadt-/Landkreis: Baden-Baden
Fläche: 71,7 Hektar
Verordnungsdatum: 04.06.2002
Großlandschaft: Schwarzwald
Naturraum: Nördlicher Talschwarzwald

Samstag, 30. Januar 2021

Bannwälder im Enzkreis

Im Enzkreis gibt es zur Zeit drei Bannwälder gemäß dem Landeswaldgesetz Baden-Württemberg.

Der Enzkreis ist einer von 16 Stadt- und Landkreisen, die Anteil an der Großlandschaft Schwarzwald haben.

Bannwälder sind gemäß § 32 Landeswaldgesetz sich selbst überlassene Waldreservate. "Pflegemaßnahmen sind nicht erlaubt; anfallendes Holz darf nicht entnommen werden. Die Forstbehörde kann Bekämpfungsmaßnahmen zulassen oder anordnen, wenn Forstschädlinge oder Naturereignisse angrenzende Wälder erheblich gefährden. Die Anlage von Fußwegen ist zulässig."

Im heutigen Post in diesem Blog sind die Bannwälder im Enzkreis aufgelistet. Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Bannwäldern befassen, sind und werdem vom heutigen Post verlinkt.

Die Bannwälder im Enzkreis im Einzelnen:

Dienstag, 6. Oktober 2020

Bannwälder im Landkreis Calw

Im Landkreis Calw gibt es mit Stand Oktober 2020 sieben Bannwälder.

Bannwälder sind gemäß § 32 Landeswaldgesetz sich selbst überlassene Waldreservate. "Pflegemaßnahmen sind nicht erlaubt; anfallendes Holz darf nicht entnommen werden. Die Forstbehörde kann Bekämpfungsmaßnahmen zulassen oder anordnen, wenn Forstschädlinge oder Naturereignisse angrenzende Wälder erheblich gefährden. Die Anlage von Fußwegen ist zulässig."
 
Im heutigen Post in diesem Blog sind die Bannwälder im Landkreis Calw aufgelistet. Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Bannwäldern befassen, sind und werden vom heutigen Post verlinkt.
 
Altlochkar-Rotwasser
Bannwald Altlochkar - Rotwasser im Post vom 23.01.2010

Mittwoch, 2. September 2020

Kernzonenfläche "Bannwald Seewald" des Biosphärengebiets Schwarzwald

Die Kernzonenfläche "Bannwald Seewald" ist eine von zur Zeit 41 Kernzonenflächen, die zusammengenommen die Kernzone des Biosphärengebiets Schwarzwald ausmachen.

In der Kernzone des Biosphärengebiets Schwarzwald besteht Prozessschutz. Die Natur soll sich dort ohne Beeinflussung durch den Menschen entwickeln können. Die Kernzone des Biosphärengebiets entspricht somit den Bannwäldern gemäß Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg.

Abschnitte des heutigen Artikels in diesem Blog zur Kernzonenfläche "Bannwald Seewald":
  • Steckbrief
  • Unterschutzstellung
  • Lage
  • Wege
  • Andere Schutzgebietskategorien
  • Wie kommt man hin?
Steckbrief
Name der Kernzonenfläche: Bannwald Seewald
Nummer der Kernzone: nicht vorhanden
Schutzgebietsnummer (LUBW*): 2 (Biosphärengebiet), 100147 (Bannwald)
Fläche: 82,1 Hektar
Landkreis: Breisgau-Hochschwarzwald
Gemeinde: Hinterzarten
Großlandschaft: Schwarzwald
Naturraum: Hochschwarzwald
 
* Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Montag, 10. August 2020

Von Bad Wildbad zum unteren Rand des Bannwalds Stürmlesloch

Heute wandern wir vom Kurpark in Bad Wildbad in das Gütersbachtal zum unteren Rand des Bannwalds Stürmlesloch.

Dies ist ein Kontrastprogramm zum lebhaften Bad Wildbad, wie es sich z.B. am Sommerberg zeigt. Im Gütersbachtal und im Bannwald Stürmlesloch wird man kaum jemandem begegnen. Man hört das Streichen des Windes durch die Bäume, das Plätschern des Baches, den einen oder anderen Vogellaut und allenfalls hin und wieder ein Flugzeug.

Der Bannwald Stürmlesloch wurde im Jahr 1998 gemäß dem Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg verordnet. Die Fläche des Bannwalds beträgt 100,3 Hektar. Bannwälder in Baden-Württemberg sind die Urwälder von morgen. In diesen Wäldern findet keine wirtschaftliche Nutzung mehr statt.

Donnerstag, 18. April 2019

Mit acht neuen Kernzonenflächen steigt der Kernzonenanteil beim Biosphärengebiet Schwarzwald auf 3,3 Prozent

Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller hat am 25. Februar 2019 eine Verordnung erlassen, die acht neue Kernzonenflächen im Biosphärengebiet Schwarzwald festlegt. Die Verordnung wurde am 5. April 2019 im Gesetzblatt von Baden-Württemberg verkündet.

Die Kernzonenfläche im Biosphärengebiet Schwarzwald steigt demnach um 195,2 Hektar. Der Anteil der Kernzonenfläche steigt von bisher 3,01 Prozent auf nunmehr 3,3 Prozent der Gesamtfläche des Biosphärengebiets.

Die acht neuen Kernzonenflächen des Biosphärengebiets Schwarzwald wurden bereits mit der Zweiten Biosphären-Bannwälder-Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 2. Mai 2017 als Schutzgebiete nach nationalem Recht festgesetzt. Die Festlegung dieser neuen Bannwälder als Kernzonen des Biosphärengebiets Schwarzwald war daraufhin nur noch ein formaler Akt.

Diese Vorgehensweise, dass mögliche Kernzonen eines Biosphärengebiets zunächst einmal als strenge Schutzgebiete nach nationalem Recht (Bannwald, Naturschutzgebiet) verordnet werden und erst in einem zweiten Schritt diese Schutzgebiete zur Kernzone erklärt werden, entspricht genau den Vorgaben der UNESCO.

Man muss hier anmerken, dass es in der Vergangenheit leider sowohl beim Biosphärengebiet Schwarzwald als auch beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb zum Teil den umgekehrten Weg gegeben hat. Es wurden Flächen als Kernzone festgelegt, ohne dass diese Flächen vorher als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen worden sind. 

Montag, 9. Juli 2018

Urwalderlebnis Bärlochkar bei Enzklösterle im Jahr 2018

Der Bannwald Bärlochkar bei Enzklösterle gehört zu den bekannteren Bannwäldern in Baden-Württemberg. 

Der Bannwald Bärlochkar wird zudem als einer von wenigen Bannwäldern in Baden-Württemberg auch touristisch vermarktet. Ein ca. 3 Kilometer langer Lehrpfad führt unter dem Titel Urwalderlebnis Bärlochkar durch den Bannwald hindurch.

Der Bannwald Bärlochkar wurde im Jahr 1997 ausgewiesen. Seine Größe ist 102 Hektar. Im Jahr 2018 besteht dieser Bannwald somit bereits 21 Jahre, wobei die forstwirtschaftliche Nutzung des Gebiets sogar bereits einige Jahre vor der Ausweisung als Bannwald geendet hat. Höchste Zeit also, mal wieder durch den Bannwald Bärlochkar zu gehen und die in den letzten Jahren eingetretenen Änderungen zu beobachten.

Zunächst fällt auf, dass die als Folge von Stürmen entstandenen Kahlflächen langsam wieder zuwachsen. Damit einher geht aber auch ein langsames Verschwinden der Aussichten. Der Wald wird dichter und düsterer.

Die Ausstattung und Möblierung des Urwalderlebnis Bärlochkar ist soweit noch in Ordnung. Das gilt für die Infotafel beim Waldparkplatz, für die Thementafeln im Wegverlauf, für die Beschilderung des Wegs und für die Holzbrücken im Wegverlauf.

An einer Stelle im Bärlochkar hat sich ein Tümpel gebildet. Ein kurzer Stichweg führt vom Urwalderlebnis Bärlochkar dorthin. Den Tümpel kann man als kleine Reminiszenz an den längst verschwundenen See ansehen, der sich nach der letzten Eiszeit im Bärlochkar gebildet hat.

Donnerstag, 6. Juli 2017

Rund um den Bannwald Eiberg bei Höfen an der Enz

Im heutigen Post in diesem Blog gehen wir auf Forstwegen einmal um den Bannwald Eiberg herum. Hierbei versuchen wir, so nah wie möglich an der Außengrenze des Bannwalds entlang zu gehen.

Das ist nicht durchgehend möglich. Auf einzelnen Abschnitten entfernt man sich ein wenig von der Außengrenze des Waldschutzgebiets. Auf einem weiteren Abschnitt geht es innerhalb der Außengrenze entlang.

Der Bannwald Eiberg befindet sich am Hang des Enztals und auf der angrenzenden Hochfläche des Eibergs bei Höfen an der Enz. Der Bannwald wurde im Jahr 1998 verordnet. Er umfasst eine Fläche von 95 Hektar. Der Bannwald erstreckt sich in einer Höhenlage von 420 bis 660 m ü NN.

In den Jahren seit Bestehen des Bannwalds haben sich für potenzielle Besucher einige etwas merkwürdige Änderungen ergeben. In den ersten Jahren nach der Verordnung des Bannwalds hat die Forstverwaltung am unteren Rand des Bannwalds Infotafeln zum Bannwald aufgestellt (sogenannte Bannwaldschrate). Diese Infotafeln sind mit Stand 2017 nicht mehr vorhanden. 

Samstag, 24. Juni 2017

Regierungspräsidium Freiburg erlässt Zweite Biosphären-Bannwälder-Verordnung

Mit Datum vom 2. Mai 2017 hat das Regierungspräsidium Freiburg die Zweite Biosphären-Bannwälder-Verordnung erlassen.

In dieser Verordnung werden weitere acht Bannwälder ausgewiesen, die Bestandteil der Kernzone des Biosphärengebiets Schwarzwald sind. Die Gesamtfläche der acht neuen Bannwälder beträgt 195,2 Hektar.

Es handelt sich um die folgenden Bannwälder:

Mittwoch, 11. Januar 2017

Regierungspräsidium Freiburg setzt Verordnungen über Bann- und Schonwälder im Nationalpark Schwarzwald außer Kraft

Mit einer Verordnung vom 31. Oktober 2016 hat das Regierungspräsidium Freiburg die Verordnungen über die folgenden Bann- und Schonwälder außer Kraft gesetzt:
  • Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Schonwald "Allerheiligen" vom 25. Mai 2011
  • Verordnung der Forstdirektion Karlsruhe über den Schonwald "Huzenbacher See-Kleemisse" vom 30. August 1999
  • Verordnung der Forstdirektion Freiburg über den Schonwald "Schliffkopf" vom 3. Februar 2003
  • Verordnung der Forstdirektion Karlsruhe über den Bann- und Schonwald "Wilder See - Hornisgrinde" vom 4. Mai 1998
Die Außerkraftsetzung dieser Waldschutzgebiets-Verordnungen seitens des Regierungspräsidiums Freiburg ist eine Folge des Gesetzes zur Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald vom 28. November 2013. Der § 19 (Schlussbestimmung) des Nationalparkgesetzes setzt die Verordnungen zu allen Naturschutzgebieten, Bann- und Schonwäldern außer Kraft, soweit die darin unter Schutz gestellten Flächen durch das Nationalparkgesetz zum Nationalpark erklärt werden.

Im § 19 werden insgesamt zehn Schutzgebiete aufgeführt. Darunter sind auch der Schonwald Huzenbacher See-Kleemisse, der Schonwald Schliffkopf und der Bann- und Schonwald Wilder See - Hornisgrinde. Der Schonwald Allerheiligen fehlt im § 19 des Gesetzes.

Montag, 25. Januar 2016

Regierungspräsidium Freiburg erlässt im Vorgriff auf das neue Biosphärengebiet Südschwarzwald eine Sammelverordnung über zahlreiche neue Bannwälder

Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 04.12.2015 eine Sammelverordnung über zahlreiche neue Bannwälder erlassen. Dies erfolgte im Vorgriff auf das neue Biosphärengebiet Südschwarzwald. Die neuen Bannwälder werden zusammen mit den bereits bestehenden Bannwäldern die Kernzonen des neuen Biosphärengebiets bilden.

Mit der Sammelverordnung über die neuen Bannwälder im Südschwarzwald geht der Gesetzgeber beim Biosphärengebiet Südschwarzwald einen wesentlich besseren Weg, als dies beim bereits bestehenden Biosphärengebiet Schwäbische Alb erfolgt ist. Beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb wurden die Kernzonen im Rahmen der Biosphärengebietsverordnung festgelegt, ohne dass vorher eine Ausweisung dieser Gebiete als Bannwälder erfolgt ist. Zudem sind die Namen der Kernzonen nicht einmal im Verordnungstext genannt. Sie sind nur aus den beiliegenden Karten zu entnehmen.

Die Unesco hat jedoch bei den Kernzonen der Biosphärenreservate ganz klare Bestimmungen. Als Kernzonen werden bestehende, nach nationalem Recht ausgewiesene Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiete, Bannwälder usw.) bestimmt. Die Kernzonen von Biosphärenreservaten sind somit keine neuen oder eigenständigen Schutzgebiete, genausowenig wie die Pflegezone oder die Entwicklungszone des Biosphärenreservats ein neues oder eigenständiges Schutzgebiet ist.

Mittwoch, 2. Dezember 2015

Windbergschlucht und Windberg-Wasserfall bei Sankt Blasien

Die Windbergschlucht befindet sich im Südschwarzwald im Landkreis Waldshut ca. einen Kilometer östlich des Ortskerns von Sankt Blasien. Durch die Windbergschlucht fließt das Windbergbächle, das unterhalb der Schlucht in das Flüsschen Alb mündet. Die Windbergschlucht befindet sich am Ausgang eines Hängetals über dem Albtal. 

Die Windbergschlucht ist als Bannwald ausgewiesen. Der 3,9 Hektar große Bannwald Windbergschlucht wurde im Jahr 1992  von der Forstverwaltung erklärt und im Jahr 2004 gemäß Landeswaldgesetz verordnet.

Die Windbergschlucht ist auch ein Biotop gemäß § 32 des Naturschutzgesetzes. Das Biotop umfasst einen typischen Schluchtwald im montanen Südschwarzwald. 

Im oberen Teil der Windbergschlucht befindet sich der Windberg-Wasserfall. Seine Fallhöhe beträgt 6 Meter.

Donnerstag, 17. September 2015

Überarbeitete Broschüre zum Natur- und Waldschutzgebiet Kaltenbronn

Achtung: Die Broschüre ist, vor allem in Bezug auf die Rundwanderwege, nicht mehr aktuell. 

Die Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe hat im Sommer 2015 die Broschüre zum Natur- und Waldschutzgebiet Kaltenbronn einschließlich Hohlohsee und Wildsee neu herausgegeben. Erhältlich ist die Broschüre bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (www.lubw.de).

Die Infobroschüre hat einen Kartenteil, in dem die Grenzen der Naturschutzgebiete sowie die Flächen der Schonwälder, der Bannwälder, der Moorflächen sowie die Wasserflächen anschaulich dargestellt werden. Zudem sind die Rundwanderwege sowie der Westweg und der Mittelweg des Schwarzwaldvereins eingetragen.

Im Textteil der Infobroschüre gibt es Informationen zu den Bann- und Schonwäldern, den Mooren, dem Auerhahn, den Schutzmaßnahmen, dem Borkenkäfer und anderen Tier- und Pflanzenarten.


Dienstag, 28. Januar 2014

Nationalpark Schwarzwald führt zur Aufhebung einiger bestehender Schutzgebiete

Das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Gesetz über den Nationalpark Schwarzwald beinhaltet auch die teilweise oder gänzliche Aufhebung einiger bestehender Naturschutzgebiete, Bannwälder und Schonwälder. Das ist jedoch keine Abschwächung des Schutzes dieser Gebiete. Vielmehr handelt es sich hier um eine Formalie, die erforderlich ist, weil eine als Nationalpark gewidmete Fläche nicht gleichzeitig Naturschutzgebiet, Bannwald oder Schonwald sein kann.

Im §19 (Schlussbestimmungen) des Nationalparkgesetzes werden die einzelnen Schutzgebiete aufgelistet, deren Verordnungen für diejenigen Flächen außer Kraft treten, die zum Nationalpark erklärt worden sind. Dies gilt jedoch nicht für Regelungen zum Wegegebot. Diese Regelungen treten erst am 31. Dezember 2014 außer Kraft. Das hat seinen Grund darin, dass die Nationalparkverwaltung für das Gebiet des Nationalparks bis Ende 2014 Zeit hat, Regelungen für die Wege zu erlassen. Deshalb müssen bestehende Wegeregelungen zunächst weiter gelten.

Die folgenden Schutzgebietsverordnungen sind für die Gesamtfläche bzw. für Teilflächen am 1. Januar 2014 außer Kraft getreten:

Naturschutzgebiet Hoher Ochsenkopf
Fläche: 41,5 Hektar, Verordnung vom 10.12.1975
Naturschutzgebiet Wilder See-Hornisgrinde
Fläche: 799 Hektar, Verordnung vom 31.03.1939
Naturschutzgebiet Schliffkopf
Fläche: 1.396 Hektar, Verordnung vom 31.03.2004
Naturschutzgebiet Kniebis-Alexanderschanze
Fläche: 189 Hektar, Verordnung vom 18.12.1996
Bann- und Schonwald Hoher Ochsenkopf-Nägeliskopf
Fläche: 100 Hektar Bannwald und 427 Hektar Schonwald, Verordnung vom 04.09.2000
Bann- und Schonwald Wilder See-Hornisgrinde
Fläche: 150 Hektar Bannwald und 677 Hektar Schonwald, Verordnung vom 04.05.1998
Schonwald Schliffkopf
Fläche: 492 Hektar, Verordnung vom 03.02.2003 
Schonwald Hornisgrinde-Biberkessel
Fläche: 79 Hektar, Verordnung vom 15.09.2004 
Schonwald Seekopf-Altsteigerkopf
Fläche: 64 Hektar, Verordnung vom 15.09.2004
Schonwald Huzenbacher See-Kleemisse 
Fläche: 173 Hektar, Verordnung vom 30.08.1999 

Sonntag, 15. Dezember 2013

"Urwalderlebnis Bärlochkar" bei Enzklösterle

Der Bannwald Bärlochkar bei Enzklösterle gehört mit einer Fläche von 104 Hektar zu den größeren Bannwäldern des Schwarzwalds. Im vorausgegangenen Post in diesem Blog gab es einige allgemeine Informationen zum Bannwald Bärlochkar.

Der Bannwald Bärlochkar wurde auch für den Tourismus aufbereitet. Durch Teile des Bannwalds führt ein markierter, ca. drei Kilometer langer Weg, genannt Urwalderlebnis Bärlochkar. Dieser Weg wurde am 15. Juni 2001 eröffnet. Sieben Informationstafeln im Wegverlauf bieten Wissenswertes zu den Wäldern des Schwarzwalds und zum Bannwald Bärlochkar.

Die Themen der Tafeln sind:
  • Bannwald Bärlochkar - Urwald von morgen
  • Kleine Waldgeschichte
  • Leben im toten Holz
  • Spuren der Eiszeit
  • Ein Wald-Mosaik
  • Vogelparadies
  • Von Flechten, Farnen und Moosen

Der Rundweg durch den Bannwald Bärlochkar verläuft zum Teil auf Forstwegen, zum Teil auf Pfaden. Die Pfade können im Bereich von Baumwurzeln und im Bereich einer Holzbrücke rutschig sein. Gutes Schuhwerk ist für das Begehen des Rundwegs anzuraten.

Sonntag, 8. Dezember 2013

Bannwald Bärlochkar bei Enzklösterle

Der Bannwald Bärlochkar im Tal der Großen Enz am südlichen Ortsrand von Enzklösterle gehört mit einer Fläche von 104 Hektar zu den größeren Bannwäldern des Schwarzwalds. 

Auf der Fläche dieses Bannwalds befinden sich gleich drei Kare, Überbleibsel der letzten Eiszeit. Die drei Kare heißen Kleines Bärlochkar, Großes Bärlochkar und Maienstubenkar.

Die Kare im Nordschwarzwald bildeten sich bevorzugt an den in Richtung Norden und Osten geneigten Berghängen. An diesen schattigen Hängen bildeten sich in der letzten Eiszeit Gletscherzungen, die von den Plateaugletschern herabflossen. Die Gletscherzungen tieften eine Mulde in die Hänge ein (ein Kar). Die Mulde wurde an ihrem unteren Ende von einem Wall aus mitgeführten Gesteinen (Moräne) abgegrenzt. Dadurch bildeten sich in vielen dieser Kare Seen oder wenigstens feuchte Stellen.

Der Bannwald Bärlochkar wurde im Jahr 1998 ausgewiesen. Er umfasst einen Teil des Hangs westlich des Tals der Großen Enz. Die Fichte ist zur Zeit noch die dominierende Baumart im Bannwald mit einem Flächenanteil von bis zu 70 Prozent. Die Tanne hat einen Anteil von nur bis zu 10 Prozent. 


Mittwoch, 4. Dezember 2013

Bisher nur wenig Wildnisfläche im zukünftigen Nationalpark Schwarzwald

Am 28.11.2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz über den ersten Nationalpark des Landes, den Nationalpark Schwarzwald beschlossen. Das Gesetz tritt am 01.01.2014 in Kraft. 

Der zukünftige Nationalpark Schwarzwald befindet sich im Bereich des Hauptkamms des Nordschwarzwalds. Seine Fläche ist 10.062 Hektar. Der Nationalpark besteht aus zwei räumlich voneinander getrennten Gebieten, dem Gebiet Ruhestein mit 7.615 Hektar Fläche und dem Gebiet Hoher Ochsenkopf/Plättig mit 2.447 Hektar Fläche (Angaben des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums, die Zahlen stimmen nicht ganz genau überein). Der zukünftige Nationalpark umfasst Staatswaldflächen in den Landkreisen Freudenstadt und Rastatt sowie Flächen in kommunalem Besitz im Stadtkreis Baden-Baden und in der Gemeinde Bühl (Baden) im Landkreis Rastatt.

Freitag, 15. November 2013

Bannwald Wildseemoor im Herbst 2013

Es gibt Gebiete, die man nicht nur einmal besucht. Der Bannwald Wildseemoor gehört sicher für viele dazu. 

Es ist vielleicht sogar interessant, so ein Gebiet wie das Wildseemoor auf der Hochfläche bei Gernsbach-Kaltenbronn zwischen dem Murgtal und dem Enztal bei Bad Wildbad regelmäßig zu besuchen, um die Veränderungen, die die Natur selbst sowie der Mensch von Jahr zu Jahr in diesem Gebiet veranlassen, zu verfolgen. Das wollen wir in diesem Blog mit dem Wildseemoor so handhaben und das Gebiet zukünftig (mindestens) einmal im Jahr besuchen.

Im Bannwald Wildseemoor finden sich die größten Hochmoorkolke Mitteleuropas. Hochmoorkolke sind Seen, die sich inmitten des Hochmoors in Folge unterschiedlich starken Torfwachstums gebildet haben. Der Bannwald Wildseemoor war bis vor kurzem zusammen mit dem unmittelbar angrenzenden Bannwald Altlochkar-Rotwasser das größte Bannwaldgebiet in Baden-Württemberg. So steht es auch noch auf einigen Informationstafeln vor Ort. Inzwischen hat jedoch der Bannwald "Pfrunger-Burgweiler Ried" in Oberschwaben mit einer Fläche von 441 Hektar den ersten Platz unter den Bannwäldern in Baden-Württemberg eingenommen.


Montag, 10. September 2012

Bannwald Feldseewald, Teil 3 von 3

 
Dies ist der dritte hintereinanderfolgende Post in diesem Blog zum Bannwald Feldseewald an den Hängen des höchsten Schwarzwaldbergs. Im ersten Post der kleinen Reihe sind wir von der Feldberg-Passhöhe hinab in das Seebachtal gewandert. Im zweiten Post ging es am Feldseemoor und am Feldsee vorbei und hinauf zum Feldberger Hof und zur Talstation der Seilbahn auf den Feldberg-Seebuck.

Im heutigen Post sehen wir uns noch den oberen Teil des Bannwalds Feldseewald an. Der sogenannte Felsenweg verläuft am oberen Rand des Bannwalds entlang. Vom Feldberger Hof bzw. von der Talstation der Seilbahn auf den Feldberg-Seebuck steigt man auf dem beschilderten Weg auf der Nordseite der Seilbahn und an der Grenze zwischen dem offenen Wiesengelände und dem Wald in Richtung Seebuck-Gipfel an.

Nach einiger Zeit biegt bei einem Wegweiser der Felsenweg nach rechts (Richtung Nordwesten) ab. Der Bannwald Feldseewald befindet sich auf der rechten Seite (der Talseite) des Felsenwegs. Der Felsenweg ist ein Pfad, der ohne große Höhenunterschiede am steilen Nordosthang des Feldberg-Seebucks und über dem Kar des Feldsees entlangführt. Den Feldsee sieht man wegen des dichten Bewuchses allerdings fast nicht.

Sonntag, 9. September 2012

Bannwald Feldseewald, Teil 2 von 3

Dies ist der zweite von drei hintereinanderfolgenden Posts in diesem Blog zum Bannwald Feldseewald, einem zukünftigen Urwaldgebiet an den Osthängen des Feldbergs, des höchsten Schwarzwaldbergs.

Im vorangegangenen Post sind wir von der Feldberg-Passhöhe beim Caritas-Haus auf dem Seesträßle in das Seebachtal hinabgewandert. Im heutigen Post geht es weiter am Feldseemoor und am Feldsee vorbei und auf einem Pfad hinauf zum Feldberger Hof und zur Talstation der Seilbahn auf den Feldberg-Seebuck.

Dort wo das Seesträßle den Talgrund des Seebachtals erreicht, mündet von rechts die breite Forststraße entlang des Seebachtals. Dort biegt man nach links in Richtung Feldsee ab und steigt wieder etwas an. Auf beiden Seiten des Wegs befindet sich jetzt wieder der Bannwald Feldseewald.