Montag, 25. Januar 2016

Regierungspräsidium Freiburg erlässt im Vorgriff auf das neue Biosphärengebiet Südschwarzwald eine Sammelverordnung über zahlreiche neue Bannwälder

Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 04.12.2015 eine Sammelverordnung über zahlreiche neue Bannwälder erlassen. Dies erfolgte im Vorgriff auf das neue Biosphärengebiet Südschwarzwald. Die neuen Bannwälder werden zusammen mit den bereits bestehenden Bannwäldern die Kernzonen des neuen Biosphärengebiets bilden.

Mit der Sammelverordnung über die neuen Bannwälder im Südschwarzwald geht der Gesetzgeber beim Biosphärengebiet Südschwarzwald einen wesentlich besseren Weg, als dies beim bereits bestehenden Biosphärengebiet Schwäbische Alb erfolgt ist. Beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb wurden die Kernzonen im Rahmen der Biosphärengebietsverordnung festgelegt, ohne dass vorher eine Ausweisung dieser Gebiete als Bannwälder erfolgt ist. Zudem sind die Namen der Kernzonen nicht einmal im Verordnungstext genannt. Sie sind nur aus den beiliegenden Karten zu entnehmen.

Die Unesco hat jedoch bei den Kernzonen der Biosphärenreservate ganz klare Bestimmungen. Als Kernzonen werden bestehende, nach nationalem Recht ausgewiesene Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiete, Bannwälder usw.) bestimmt. Die Kernzonen von Biosphärenreservaten sind somit keine neuen oder eigenständigen Schutzgebiete, genausowenig wie die Pflegezone oder die Entwicklungszone des Biosphärenreservats ein neues oder eigenständiges Schutzgebiet ist.


Beim Biosphärengebiet Südschwarzwald geht nun die Landesverwaltung den richtigen Weg. Bevor die Verordnung zum Biosphärengebiet erlassen wurde, werden erst einmal die geplanten Kernzonen zu Schutzgebieten nach nationalem Recht ausgewiesen. Die Biosphärengebietsverordnung muss dann nur noch aufzählen, welche nach nationalem Recht ausgewiesenen Bannwälder die Kernzonen bilden. Damit wird auch ein Durcheinander bei den Schutzgebietskategorien vermieden. Beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb gibt es Bannwälder, die gleichzeitig Kernzone sind. Es gibt Kernzonen, die keine Bannwälder sind. Und es gibt Bannwälder, die keine Kernzone sind. Gegenüber diesem Durcheinander scheint beim neuen Biosphärengebiet Südschwarzwald nun eine klare Strukturierung gemäß den Unesco-Vorgaben Einzug zu halten.  

Dies sind die neuen Bannwälder, die das Regierungspräsidium Freiburg nun verordnet hat:


Seewald, Gemeinde Hinterzarten, 82,2 Hektar
Napf-Erweiterung, Gemeinde Oberried, 20,5 Hektar
Scheibenfelsen-Erweiterung, Gemeinde Oberried, 43,6 Hektar
Hohmuttlen, Gemeinde Häg-Ehrsberg, Stadt Zell im Wiesental, 68,2 Hektar

Stutzfelsen-Erweiterung, Gemeinde Kleines Wiesental, Gemeinde Schönenberg, 10,3 Hektar
Salendobel, Stadt Schönau, Stadt Todtnau, 37,0 Hektar

Ebener Wald, Stadt Schönau, Gemeinde Utzenfeld, Gemeinde Tunau, 41,2 Hektar
Geschwender Halde, Stadt Todtnau, 50,2 Hektar
Erleboden, Gemeinde Utzenfeld, 7,9 Hektar
Finstergrund, Gemeinde Wieden, 6,8 Hektar
Staltenrain, Gemeinde Wieden, 1,4 Hektar
Tannenboden, Gemeinde Wieden, 8,3 Hektar
Wehratal-Erweiterung, Stadt Schopfheim, Stadt Wehr, 110,1 Hektar.

Die jetzt neu verordneten Bannwälder umfassen eine Gesamtfläche von 488 Hektar. Naturferne Waldbestände, insbesondere Fichtenbestände, dürfen während einer Übergangszeit zu naturnahen Wäldern umgebaut werden, wobei die Eingriffe auf ein Mindestmaß zu beschränken sind.

Zu gegebener Zeit werden wir uns hier in diesem Blog mit den einzelnen neu ausgewiesenen Bannwäldern näher beschäftigen. Das Biosphärengebiet Südschwarzwald wurde inzwischen verordnet. Die Verordnung tritt nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt am 01.02.2016 in Kraft. Mit dem Biosphärengebiet Südschwarzwald und mit dessen Verordnung werden wir uns hier in diesem Blog bald näher beschäftigen. 
     

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