Donnerstag, 16. August 2018

Saisonale Sperrungen von Wegen im Nationalpark Schwarzwald

Seit dem Inkrafttreten des Wegekonzepts im Nationalpark Schwarzwald im Frühjahr 2017 darf man den Nationalpark nur noch auf den freigegebenen Wegen betreten.

Auch die grundsätzlich freigegebenen Wege im Nationalpark sind jedoch Beschränkungen unterworfen. Es gibt saisonale Sperrungen, die das Betreten bestimmter Wege zu bestimmten Jahreszeiten untersagen. Die Grundlage bildet die Beschlussfassung des Nationalparkrats vom 03.04.2017. Vor Ort sind diese Sperrungen ausgeschildert.

Es werden vier Arten saisonaler Sperrungen unterschieden:

1. Im Winter geschlossen, kein Winterdienst / keine Sperrung
Beispiel: Luchspfad und Wildnispfad

2. Artenschutzrechtliche Sperrung Winter bis Mitte Juni
Beispiel: Kammweg vom Seekopf über den Pfälzer Kopf bis zum Überzwercher Berg

3. Artenschutzrechtliche Sperrung flexibel ggf. bis Mai
Beispiel: Weg vom Roten Schliff zur Hubertushütte östlich des Schliffkopfs

4. Winter-Wildruhegebiet - Sperrung bei Schneelage
Beispiel: Weg durch das Schönmünztal

Für die Sperrungszeiten sind zum Teil alternative Traversen ausgewiesen.

Hier gibt es eine Übersicht über die Besuchereinrichtungen im Nationalpark Schwarzwald. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Besuchereinrichtungen befassen, verlinkt.


Eine ehemalige Forststraße im Nationalpark Schwarzwald ist nun für die Öffentlichkeit gesperrt.
Diese Tafel, die die Sperrung eines Wegs im Nationalpark Schwarzwald anzeigt, kann zugeklappt werden.

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