Die jetzt in die Wege geleitete Erweiterung der Kernzonenfläche geht auf eine Zusicherung an das deutsche MAB*-Nationalkomitee zurück. Demnach sollen innerhalb des Biosphärengebiets Schwarzwald weitere 200 Hektar Fläche als Kernzonenfläche ausgewiesen werden.
Die gesetzlichen Vorarbeiten für die Erweiterung der Kernzone des Bioshärengebiets Schwarzwald wurden bereits erledigt. Am 2. Mai 2017 hat das Regierungspräsidium Freiburg eine Verordnung erlassen, gemäß der acht weitere Bannwälder auf dem Gebiet des Biosphärengebiets Schwarzwald ausgewiesen werden (Zweite Biosphären-Bannwälder-Verordnung). Jetzt geht es nur noch darum, die Verordnung zum Biosphärengebiet so zu ändern, dass die acht neuen Bannwälder als Kernzone des Biosphärengebiets Schwarzwald zählen.
Dies sind die geplanten neuen Kernzonen des Biosphärengebiets:
- Bannwald Faulbach-Südost, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Gemeinde Oberried, Fläche 17,6 Hektar
- Bannwald Rappenfelsen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Gemeinde Oberried, Fläche 34 Hektar
- Bannwald Hischfelsen-Nordwest, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Gemeinde Oberried, Fläche 4,7 Hektar
- Bannwald Scheibenfelsen-Südost, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Gemeinde Oberried, Fläche 75,7 Hektar
- Bannwald Ibacher Moor, Landkreis Waldshut, Gemeinde Ibach, Fläche 13,6 Hektar
- Bannwald Wehratal-Ost, Landkreis Waldshut, Stadt Wehr, Fläche 27,1 Hektar
- Bannwald Wehratal-Südost, Landkreis Waldshut, Stadt Wehr, Fläche 16,6 Hektar
- Bannwald Wehratal-Südwest, Landkreis Waldshut, Stadt Wehr, Fläche 5,9 Hektar
* MAB = man and biosfere-program der UNESCO
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