Gemäß einer Mitteilung des Regierungsprädisiums Karlsruhe vom 07. Juli 2020 liegt der Managmentplan für das FFH-Gebiet "Calwer Heckengäu" vom 14. Juli bis 14. August 2020 öffentlich aus.
Das FFH-Gebiet "Calwer Heckengäu" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 12. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.
FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.
Das FFH-Gebiet Calwer Heckengäu hat den Gebietscode DE7218341. Die Fläche des Gebiets beträgt 2.064 Hektar. Das Gebiet erstreckt sich über die Landkreise Calw, Böblingen und Enzkreis. Das FFH-Gebiet Calwer Heckengäu ist nicht zusammenhängend. Es besteht aus vielen Gebietsteilen, die von Friolzheim im Norden bis Wildberg im Süden reichen.
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