Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21.12.2020 ist der Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Calwer Heckengäu" fertiggestellt.
Das FFH-Gebiet "Calwer Heckengäu" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 12. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.
FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.
Das FFH-Gebiet Calwer Heckengäu hat den Gebietscode DE7218-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 2.064 Hektar. Das Gebiet befindet sich in den Landkreisen Böblingen, Calw und Enzkreis. Es umfasst 47 Teilgebiete am Nordostrand des Schwarzwalds zwischen Heimsheim im Norden und Wildberg im Süden.
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