Gemäß einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 12. März 2021 liegt der Managementplan für das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" öffentlich aus. Stellungnahmen können bis zum 23. April 2021 abgegeben werden.
Das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" wurde mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung - FFH-VO) vom 25. Oktober 2018 als Schutzgebiet nach nationalem Recht festgesetzt.
FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind Schutzgebiete gemäß dem EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000. Diese Gebiete werden in den einschlägigen Listen der EU geführt und müssen in den einzelnen Staaten der EU als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen werden.
Das FFH-Gebiet Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina hat den Gebietscode DE8315-341. Die Fläche des Gebiets beträgt 3.830 Hektar. Das Gebiet befindet sich im Südschwarzwald. Die Schwarza fließt aus dem Schluchsee und mündet in die Schlücht. Die Mettma ist ein rechter Nebenfluss der Schlücht. Die Schlücht ist der größte Nebenfluss der Wutach. Die Steina beginnt östlich von Schluchsee und mündet in die Wutach.
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