Donnerstag, 18. April 2019

Mit acht neuen Kernzonenflächen steigt der Kernzonenanteil beim Biosphärengebiet Schwarzwald auf 3,3 Prozent

Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller hat am 25. Februar 2019 eine Verordnung erlassen, die acht neue Kernzonenflächen im Biosphärengebiet Schwarzwald festlegt. Die Verordnung wurde am 5. April 2019 im Gesetzblatt von Baden-Württemberg verkündet.

Die Kernzonenfläche im Biosphärengebiet Schwarzwald steigt demnach um 195,2 Hektar. Der Anteil der Kernzonenfläche steigt von bisher 3,01 Prozent auf nunmehr 3,3 Prozent der Gesamtfläche des Biosphärengebiets.

Die acht neuen Kernzonenflächen des Biosphärengebiets Schwarzwald wurden bereits mit der Zweiten Biosphären-Bannwälder-Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 2. Mai 2017 als Schutzgebiete nach nationalem Recht festgesetzt. Die Festlegung dieser neuen Bannwälder als Kernzonen des Biosphärengebiets Schwarzwald war daraufhin nur noch ein formaler Akt.

Diese Vorgehensweise, dass mögliche Kernzonen eines Biosphärengebiets zunächst einmal als strenge Schutzgebiete nach nationalem Recht (Bannwald, Naturschutzgebiet) verordnet werden und erst in einem zweiten Schritt diese Schutzgebiete zur Kernzone erklärt werden, entspricht genau den Vorgaben der UNESCO.

Man muss hier anmerken, dass es in der Vergangenheit leider sowohl beim Biosphärengebiet Schwarzwald als auch beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb zum Teil den umgekehrten Weg gegeben hat. Es wurden Flächen als Kernzone festgelegt, ohne dass diese Flächen vorher als Schutzgebiete nach nationalem Recht ausgewiesen worden sind. 


Dies sind die acht Bannwälder, die jetzt auch Kernzone des Biosphärengebiets Schwarzwald geworden sind:

Bannwald Faulbach Südost
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Gemeinde Oberried, Fläche 17,6 Hektar

Bannwald Rappenfelsen
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Gemeinde Oberried, Fläche 34,0 Hektar

Bannwald Hirschfelsen-Nordwest
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Gemeinde Oberried, Fläche 4,7 Hektar

Bannwald Scheibenfelsen-Südost
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Gemeinde Oberried, Fläche 75,7 Hektar

Bannwald Ibacher Moor
Landkreis Waldshut, Gemeinde Ibach, Fläche 13,6 Hektar

Bannwald Wehratal-Ost
Landkreis Waldshut, Stadt Wehr, Fläche 27,1 Hektar

Bannwald Wehratal-Südost
Landkreis Waldshut, Stadt Wehr, Fläche 16,6 Hektar

Bannwald Wehratal-Südwest
Landkreis Waldshut, Stadt Wehr, Fläche 5,9 Hektar 

Die neue Verordnung vom 5. April 2019 hat auch bei den Pflegezonen des Biosphärengebiets kleinere Veränderungen vorgenommen. So wurde auf der Gemarkung der Stadt Wehr eine Fläche von 15,1 Hektar von der Entwicklungszone in die Pflegezone überführt. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass gemäß den Bestimmungen des MAB-Programms der UNESCO alle Kernzonen vollständig von Pflegezonen umgeben sein müssen.

Hier gibt es eine Übersicht über die Kernzone des Biosphärengebiets Schwarzwald. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Kernzonenflächen befassen, verlinkt.      

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